Rahmenbedingungen Klima-Aktionstopf

Was ist der Klima-Aktionstopf?

Der Klima-Aktionstopf ist ein Fördertopf für kleinere und größere Projekte, die im weitesten Sinne mit dem Thema Klimagerechtigkeit zu tun haben. Entstanden ist der Fördertopf Anfang 2024 aus Restmitteln der Klimacamps in Lüneburg (Kurpark und Marienplatz), deren finanzielle Mittel von JANUN Lüneburg e.V. verwaltet wurden. Da in beiden Gruppen erstmal keine weiteren Camps in Planung waren wurde gemeinsam entschieden, dass das restliche Geld in Form eines Fördertopfes für weitere Projekte zur Verfügung stehen soll.

Wie kann ein Antrag gestellt werden?

Anträge könnt ihr über das Formular auf unserer Website stellen.

Wann wird über einen Antrag entschieden?

Über Anträge an den Klima-Aktionstopf wird auf der nächsten offenen Vorstandssitzung von JANUN Lüneburg e.V. entschieden. Bitte reicht euren Antrag bis spätestens 7 Tage vor der nächsten Sitzung ein, damit wir vorab ggf. noch Fragen mit euch klären können.

Die Vorstandssitzungen finden in der Regel alle 6 Wochen statt. Den Termin der nächsten Sitzung findet ihr hier.

Unsere Vorstandstreffen sind übrigens offen, kommt also gerne auch persönlich vorbei.

Wie viel Geld kann maximal beantragt werden?

Wir möchten, dass möglichst viele Gruppen und Projekte das Angebot nutzen können. Darum beträgt die maximale Förderhöhe pro Projekt 350,- Euro. Wenn eure Gesamtkosten höher sind, könnt ihr natürlich trotzdem einen Zuschuss aus dem Klima-Aktions-Topf beantragen.
Sollten eure Kosten höher sein, meldet euch trotzdem gerne bei uns. Wir beraten und unterstützen gern auch bei anderen Finanzanträgen bzw. überlegen mit euch zusammen, wie ihr Geld für euer Projekt finden könnt.

Wer kann Anträge stellen?

Einen Antrag könnt ihr stellen, wenn eure Hauptzielgruppe 12-27-Jährige sind.

Wofür können Anträge gestellt werden?

Für die Förderung eures Projektes muss ein Bezug zum Thema Klimagerechtigkeit gegeben sein und der Zweck muss mit der Satzung von JANUN Lüneburg e.V. (siehe unten) zusammen passen.

So können z.B. Mittel für die Umsetzung weiterer (Klimagerechtigkeits-)-Camps beantragt werden, aber auch für verschiedene andere Projekte. Beispiele wären z.B. Bildungsveranstaltungen (Honorare, Fahrtkosten, Raummiete), Verbrauchsmaterial (Moderationsmaterial, (vegane) Verpflegung, Druckkosten), oder auch Ausleihgebühren für Equipment (z.B. für Demos oder andere Veranstaltungen).

Wichtig: es ist nicht möglich, Geld für langfristige Anschaffungen wie bspw. ein technisches Gerät oder ein Lastenrad zu beantragen, sondern nur für Verbrauchsmaterial.
Wenn ihr Dinge wie ein Lastenrad oder technische Geräte benötigt, schaut doch gerne mal in unserer Materialverleih-Liste, ob es dabei ist.

Weiteres Kriterium ist Nachhaltigkeit. So ist es uns wichtig, dass Flyer, Plakate etc. in jedem Fall auf Recyclingpapier gedruckt werden sollen.

Wo kann ein Projekt stattfinden

Projekte können in der in der Satzung von JANUN Lüneburg e.V. definierten Region stattfinden. Aktuell umfasst dies die Stadt und den Landkreis Lüneburg und die Landkreise Harburg, Uelzen und Lüchow-Dannenberg.

Bis wann muss eine Förderung abgerechnet werden?

Die Frist für die Abrechnung des beantragten Geldes beträgt 3 Monate ab Zusage der Bewilligung. Sollte das Geld in diesem Zeitraum nicht abgerechnet werden, ist rechtzeitig vorher eine Fristverlängerung beim Vorstand zu beantragen, ansonsten verfällt das bewilligte Geld.

Welche Wünsche hat der Vorstand an die Antragstellenden?

Der Vorstand wünscht sich, dass die Unterstützung durch JANUN Lüneburg „sichtbar“ wird. Dies könnte z.B. geschehen durch die Verwendung des Logos, die Zusendung eines Berichtes für die Homepage bzw. Verlinkung in Sozialen Medien, die Möglichkeit bei der geförderten Veranstaltung einen Flyer auszulegen etc.

Noch Fragen offen?

Ihr seid euch unsicher, ob euer Projekt gefördert werden kann oder habt sonstige Fragen? Meldet euch gerne unter vorstand@janun-lueneburg.de und info@janun-lueneburg.de (gerne an beide Adressen, dann erreicht es uns am schnellsten).

Satzung JANUN Lüneburg e.V.